Allgemeine Geschäftsbedingungen der Büttenpapierfabrik Gmund
GmbH & Co. KG
Stand: Juli 2011
I. Geltungsbereich
1. Die Webseiten der Büttenpapierfabrik Gmund richten sich sowohl an Unternehmer als auch an private Nutzer.
2. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen, wie auch für alle rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisse im Sinne von § 311 Abs. 2 und 3 BGB, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir, auch soweit uns diese vorgelegt wurden, nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisse.
3. Unternehmer erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer Verkaufsbedingungen an. Im Übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von unseren Verkaufsbedingungen abweichen.
II. Angebote, Zustandekommen des Vertrages
1. Unser auf den Webseiten http://www.gmund.com, http://www.lakepaper.com, http://www.gmundboutique.com dargestelltes Warenangebot ist freibleibend Es stellt kein für uns bindendes Angebot dar, wir übernehmen damit kein Beschaffungsrisiko. Wir behalten uns vor, Waren aus unserem Warenangebot zu nehmen bzw. zu ersetzen, Preise und sonstige Bedingungen zu ändern sowie Produkteigenschaften zu ändern.
2. Abbildungen am Bildschirm sind nur optische Annäherungen und können technisch bedingt (z. B. durch Bildschirmkalibrierung) teilweise anders ausfallen (Farbe, Struktur, Effekte). Technische und sonstige Änderungen bei einzelnen Waren bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen die Beschaffenheit der Waren nicht wesentlich beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.
3. Die auf unseren Webseiten, auf Datenträgern, in Katalogen, und sonstigen Verkaufsunterlagen enthaltenen Angaben, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- oder Maßangaben bzw. sonstigen technischen Daten sowie in Bezug genommenen E-, DIN-, VDE-Normen oder -Daten stellen keine Garantien (Zusicherungen), sondern lediglich Beschaffenheitsangaben dar, die bis zum Zustandekommen des Vertrages jederzeit berichtigt werden können. In Angeboten enthaltene technische Angaben stellen nur dann Garantien dar, wenn sie ausdrücklich als Garantie oder Zusicherung bezeichnet werden, im Übrigen lediglich Beschaffenheitsangaben. Im Übrigen verweisen wir auf Ziffer IX Abs. 5.
4. Für eine Bestellung wählt der Kunde die Artikel, die er erwerben möchte, aus und legt sie in seinen elektronischen Warenkorb. Er kann seine Eingaben berichtigen, bis er bei Schritt 6 Bestellübersicht im Warenkorb auf die Schaltfläche "Bestellen" geklickt hat, indem er die Eingaben, z:B. bzgl. der Lieferadresse, in seinem „Bestellfortschritt“ in den dafür vorgesehenen Textfeldern korrigiert bzw. indem er die "Zurück"-Schaltfläche im Warenkorb anklickt (nicht die "Zurück"- Schaltfläche seines Browsers), um die Art oder Anzahl der zu bestellenden Waren zu bearbeiten.
5. Indem der Kunde bei Schritt 6 Bestellübersicht im Warenkorb auf die Schaltfläche "Bestellen" klickt, unterbreitet er uns ein verbindliches Angebot. Auf diese Bestellung hin wird dem Kunden umgehend der Erhalt der Bestellung per E-Mail bestätigt. Der Vertrag kommt entweder zustande durch (i) Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistungen oder (ii) Auftragsbestätigung durch uns, je nach dem, was zuerst eintritt. Der Büttenpapierfabrik Gmund steht es frei, Bestellungen des Kunden abzulehnen.
6. Wir behalten eine Kopie der Bestellung des Kunden für unsere Unterlagen. Der Kunde hat keinen Zugriff darauf. Er kann aber seine Bestellung für die eigenen Unterlagen ausdrucken, indem er die Schaltfläche "Drucken" seines Browsers anklickt, bevor er die Bestellung abschickt.
7. Änderungen der Bestellung durch den Kunden nach Vertragsschluss bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung und können zu entsprechenden Änderung der Vertragskonditionen, insbesondere des Preises führen.
8. Vertragssprache ist Deutsch.
III. Preise, Zahlungsbedingungen
1. Ist eine abweichende schriftliche Preisvereinbarung nicht getroffen, so sind die auf unserer Webseite angegebenen Gesamtpreise Endpreise in Euro inkl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer und exkl.Versandkosten.
2. Unter http://www.gmund.com/DE/shop/marketplace werden die Endpreise in Euro inkl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer und inkl. Versandkosten ausgewiesen.
Kostentragungsvereinbarung
Rücksendekosten: Ist der Kunde Verbraucher, so hat er im Falle der Ausübung seines Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung (z.B. Gebühren der Deutsche Post AG) zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von € 40,- nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Ware der Kunde zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Gegenleistung (Bezahlung) oder Teilzahlung erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
3. Unsere Rechnungen sind, sofern keine gesonderten schriftlichen Vereinbarungen bestehen, sofort zur Zahlung fällig.
4. Die Zahlung des Preises kann per Kreditkarte, Lastschrifteinzug oder PayPal erfolgen. Andere Zahlungsarten, insbesondere Zahlung per Überweisung, Scheck oder Barzahlung können nicht bearbeitet werden und entbinden nicht von der Pflicht zur Zahlung des Preises .
5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen . Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
6. Unsere Leistungspflicht ist ausgesetzt, solange der Kunde in Zahlungsverzug ist. Unsere Rechte nach § 321 BGB bleiben unberührt.
7. Der Verzugszins bei Zahlungsverzug von Unternehmen beträgt 8% über dem Basiszinssatz. Daneben können wir nach Verzugseintritt für jede Zahlungserinnerung oder Mahnung jeweils € 5,00 berechnen; der Kunde ist zum Nachweis geringerer Mahnkosten berechtigt. In jedem Falle sind wir berechtigt, einen nachgewiesenen höheren Schaden geltend zu machen.
IV. Ausführung nach Kundenspezifikation
1. Beistellungen:
Sofern Sie uns Auftragsvorlagen, Entwürfe oder Muster zur Ausführung beistellen, sind Sie für die von Ihnen beigestellten Auftragsvorlagen, Entwürfe oder Muster verantwortlich. Sie dürfen nur solche Auftragsvorlagen, Entwürfe oder Muster beistellen, für die Sie die dazu erforderlichen Rechte (insbesondere Markenrechte, Urheber- und Leistungsschutzrechte) haben und die keine Rechte Dritter verletzen. Sie haben sich vor Beistellung über etwaige Schutzrechte und Urheberrechte zu erkundigen und bereits bei Zweifeln auf die Beistellung zu verzichten. Sie erklären und gewährleisten gegenüber der Büttenpapierfabrik Gmund daher, dass Sie der alleinige Inhaber sämtlicher Rechte (insbesondere Markenrechte und Urheberrechte) an den von Ihnen beigestellten Auftragsvorlagen, Entwürfe oder Muster sind, oder aber anderweitig berechtigt sind (z.B. durch eine wirksame Erlaubnis des Rechteinhabers), diese für die Zwecke des Auftrages zu nutzen.
Auftragsvorlagen, Entwürfe und andere zur Verfügung gestellte Gegenstände bewahren wir sechs Monate ab Auslieferung des letzten mit den Gegenständen gefertigten Auftrags auf. Anschließend werden diese nach Wahl des Kunden kostenpflichtig zurückgeschickt oder vernichtet.
2. Freigabe von Ausführungsunterlagen:
Von uns erstellte und Ihnen vorgelegte Ausführungsvorlagen sind von Ihnen zu prüfen und uns gegenüber freizugeben. Sind Berichtigungen erforderlich, so müssen uns diese unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Die vom Kunden freigegebene Ausführungsvorlage ist die verbindliche Basis für die Auftragsausführung durch uns.
3. Qualität:
Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend dem allgemeinen Stand der Technik im Rahmen der technisch notwendigen material- und verfahrensbedingten Toleranzen in handelsüblicher Qualität, sofern nicht im Einzelfall mit dem Auftraggeber spezifizierte Ausführungsnormen vereinbart sind.
4. Abnahme:
Der Kunde ist verpflichtet, ein vertragsgemäß hergestelltes, abnahmefähiges Werk innerhalb von drei (3) Werktagen nach Bereitstellung abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme oder geht uns keine Beanstandung zu (entscheidend ist das Datum der Aufgabe zur Post), gilt das Werk als abgenommen. Auf die Folgen einer Nichterklärung der Abnahme innerhalb der Frist wird der Kunde bei Bereitstellung der Lieferungen und Leistungen noch einmal seitens der Büttenpapierfabrik Gmund hingewiesen. Soweit die Parteien ein Verfahren zur Abnahme der Leistungen vereinbart haben, ist dieses Verfahren für die Abnahme maßgeblich.
1. Wir können, insbesondere bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen.
2. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Auch die Einhaltung von verbindlichen Lieferfristen steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Nichteinhaltung dieser Pflichten stellt dann keine Vertragsverletzung dar, wenn wir den rechtzeitigen Abschluss eines entsprechenden Deckungsgeschäfts mit unseren Lieferanten nachweisen und des Weiteren nachweisen, dass dieser einen mit uns vereinbarten Liefertermin nicht eingehalten hat. Sich abzeichnende Verzögerungen teilen wir unverzüglich mit.
In jedem Fall setzt die Einhaltung der Lieferzeit die rechtzeitige Vornahme der für die Herstellung des Werkes erforderlichen Beistellungen und/oder –erklärungen des Kunden, wie ggf. die rechtzeitige Beibringung der vom Kunden mitzuteilenden Angaben und zu erklärenden Freigaben, und – soweit vereinbart – auch den Eingang der Anzahlung voraus.
3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
VI. Gefahrübergang, Versand
1. Die Ware wird, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, auf Verlangen des Kunden an die von diesem gewünschte Lieferadresse versandt (Versendungskauf gem. § 447 BGB). Wird der Auftrag nach Kundenspezifikationen ausgeführt, geht die Gefahr mit der Abnahme der Ware über, es sei denn, der Kunde ist in Annahmeverzug.
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte nach Ziffer IX entgegenzunehmen.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, gegenüber Unternehmern auch bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung und zwar einschl. angefallener Kosten und Zinsen.
2. Einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Kunden stimmen wir bis auf Widerruf zu. Die Waren dürfen vom Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritten übereignet werden. Forderungen des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware tritt uns der Kunde hiermit im Voraus ab und zwar unabhängig davon, ob der Vertragsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Wir sind berechtigt, die uns durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.
3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
4. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
5. Sobald und soweit der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt, sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
6. Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Pfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Eine Sicherungsübereignung und die Übertragung oder Verpfändung des Anwartschaftsrechts ist unzulässig.
7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Nehmen wir Waren von Unternehmern zurück, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar und wir können diese Waren durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir den Verkauf mit angemessener Frist angedroht haben. Den Verwertungserlös, abzüglich angemessener Verwertungskosten, werden wir auf die Verbindlichkeiten des Kunden anrechnen.
8. Sind wir zur Warenrücknahme berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten.
9. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware, solange sie unser Eigentum ist, pfleglich zu behandeln. Er hat sie insbesondere zum Neuwert gegen Gefahren durch Beschädigung oder Zerstörung infolge von Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern.
10. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er für eine Verschlechterung der Ware durch ihre bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme vor Ausübung seines Widerrufsrechts Wertersatz zu leisten. Die Wertersatzpflicht entfällt, wenn der Verbraucher die Ware nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt, oder wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen ist.
VIII. Widerrufsrecht
Auf das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher wird hingewiesen.
Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, sofern es sich um Waren handelt, die nach Ihren Kundespezifikationen angefertigt werden oder die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
IX. Mängelgewährleistung
1. Die Gewährleistungsansprüche von Kaufleuten im Sinne des Handelsrechts setzen voraus, dass diese ihren Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB entsprochen haben.
2. Eine Eignung oder Brauchbarkeit der Ware, welche über die Eignung für die gewöhnliche Verwendung hinausgeht oder von ihr abweicht, oder eine Beschaffenheit, die nicht bei Waren der gleichen Art üblich ist, kann der Kunde nur erwarten, wenn sich dies aus entsprechender Vereinbarung oder nach öffentlichen Äußerungen im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB ergibt.
3. Ist die Ware mangelhaft, so steht das Wahlrecht, ob wir als Nacherfüllung den Mangel beseitigen oder die Lieferung einer mangelfreien Sache vornehmen, uns zu. Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu belassen. Erst wenn die Nacherfüllung durch uns fehlgeschlagen oder von uns unberechtigterweise verweigert bzw. eine Nacherfüllungsfrist nicht eingehalten worden ist, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Die Nacherfüllung gilt erst nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen.
4. Bei Schadensersatzansprüchen auf Grund von Mängeln haften wir gemäß Ziffer X.
5. Die Frist für die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt zwei Jahre, im Falle von Schadensersatzansprüchen jedoch ein Jahr, jeweils gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bei Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
6. Soweit wir auf unseren Webseiten auf besondere Gewährleistungsregelungen und -fristen der Hersteller hinweisen, gelten vorrangig diese Bedingungen auch im Verhältnis zu unseren Kunden. Garantien der Hersteller übernehmen wir allerdings nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart ist.
X. Haftung
1. Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für: Schäden an Leben, Körper und Gesundheit; grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen und gemäß dem Produkthaftungsgesetz. Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer solchen Pflicht, deren Erfüllung für den Vertrag von grundlegender Bedeutung ist und auf deren Erfüllung der Vertragspartner vertraute und vertrauen durfte, ist unsere Haftung auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. In dem Umfang, in dem wir eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch aufgrund und im Umfang dieser Garantie.
2. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung; hiervon unberührt bleibt unsere Haftung wegen Verzuges. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Verschuldensunabhängige Haftung nach gesetzlichen Bestimmungen bleibt in jedem Fall unberührt.
3. Die Haftungsregelung dieser Ziffer X gilt auch für rechtgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse im Sinne von § 311 Abs. 2 und 3 BGB.
XI. Urheberrechte
1. An Katalogen, auch auf Datenträgern und in elektronischen Medien, Unterlagen und sonstigen Angebotsergänzungen behalten wir uns die Eigentums-, Urheber- und Schutzrechte vor. Sämtliche Arten einer Nutzung der genannten Unterlagen, insbesondere von darin enthaltenen Zeichnungen, Designs und Logos, bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
2. Eingesetzte Herstellungsmittel bleiben in unserem Eigentum , auch wenn für sie anteilige Kostenbeiträge in Rechnung gestellt werden. Eine Pflicht zur Herausgabe - auch von Duplikaten - besteht nicht.
3. Wir behalten uns vor, unseren Firmennamen, Firmenzeichen oder Logo nach Maßgabe entsprechender Übungen und Vorschriften auf unsere Lieferungen anzubringen.
XII. Datenschutz
Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Weitere Informationen über die Art und den Umfang der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
XIII. Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Als Erfüllungsort für Lieferungen, Zahlungen und als Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsrechts, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens gilt der in unserer Angebots- bzw. Annahmeerklärung ausgewiesene Geschäftssitz der Büttenpapierfabrik Gmund. Letzteres gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohn-/ Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung

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